AGB

§ 1 . Geltung der AGB 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für vertragliche Vereinbarungen über zeitweilige Vermietungen von Ferienwohnung ‚Beach Apartment Adria‘ (im Folgenden Vermieter genannt)  sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.2 Der Vermieter untersagt die Untervermietung, die Weitervermietung sowie die Nutzung der Mietobjekte zu anderen als zu Wohnzwecken. 1.3 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite luxury-beachapartment-adria.com, per E-Mail info@luxury-beachapartment-adria.com oder telefonisch an 0049-1739950510 getätigt werden. 25% des Mietpreises müssen bei der Reservierung bezahlt werden, die Reservierung gilt als bestätigt, wenn die Anzahlung eingegangen ist. 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen  3.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, inklusive Endreinigung. Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist sofort zu zahlen, damit gilt die Buchung als bestätigt. Die Restzahlung ist bis spätestens 40 Tage vor Anreise fällig. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Anreise ist der gesamte Mietpreis zu zahlen. 3.2 Ist die Vorauszahlung bei dem Vermieter nicht zum vereinbarten Termin angekommen, kann er vom Mietvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt des Vermieters vom Mietvertrag wegen Nichteinhalten eines Zahlungszieles durch den Feriengast wird als Stornierung des Mietvertrages durch den Feriengast mit den in Abschnitt 4 dieser AGB genannten Folgen gewertet. 3.3 Der Vermieter kann vom Feriengast die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Die Rückzahlung der Kaution regelt Abschnitt §6.2 dieser AGB.

§ 4 Reiserücktritt

4.1 Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Als Rücktrittstag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. 4.2 Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

Bis zu 31 Tage vor dem Anreisetag: 100% des Mietpreises (kostenlos stornierbar)

- 30 bis 15 Tage vor Anreise: 50% des Mietpreises wird erstattet.

Innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises wird berechnet.

Ein Reiserücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittkostenversicherung wird empfohlen.

4.3 Der Vermieter kann seinerseits aus sachlich berechtigtem Grund vom Mietvertrag zurücktreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen oder b) der Feriengast die Unterkunft unter Angabe falscher oder irreführender Angaben wesentlicher Tatsachen (z.B. die Person des Gastes oder die Belegung oder die Unterbringung von Haustieren betreffend) gebucht hat oder c) der Feriengast die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken nutzt oder d) der Feriengast durch die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit, den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters gefährdet. 4.5 In Fällen des Absatzes 4.3 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen in angemessener Zeit zurück zu zahlen. In Fällen nach den Absätzen 4.3 b) bis d) hat der Feriengast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

§ 5 Rücktritt durch den Vermieter Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Beschädigung der Mietsache) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 6. An- und Abreise 6.1 Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 bezogen werden kann. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast, einen Tag vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. 6.2 Der Vermieter erstattet dem Feriengast eine hinterlegte Kaution in voller Höhe, wenn gemäß Abschnitt 6.1 dieser AGB die Unterkunft rechtzeitig geräumt wurde und bei der Rückgabe der Unterkunft keine vom Feriengast zu verantwortenden Schäden an der Unterkunft selbst oder am Inventar festgestellt wurden. Für Schäden, die die Höhe der Kaution übersteigen, kann der Vermieter vom Feriengast sofortigen Schadensersatz verlangen. 6.3 Am Abreisetag räumt der Feriengast die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr. Zur Räumung der Unterkunft gehören das Reinigen und Einräumen von den Geschirr, Gläser, usw., die vollständige Leerung aller Schränke und Kühlschränke, der Küche und des Kücheninventars in den Zustand zum Zeitpunkt der Anreise, die Leerung der Müllbehälter in die davor vorgesehenen Sammelbehälter und die vollständige Rückgabe aller Schlüssel. Weitere präzisierende Bestimmungen dazu kann der Vermieter in den Hausregeln festlegen oder separat mit dem Feriengast vereinbaren. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Ferienwohnung Die Ferienwohnung wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Feriengast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Feriengast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 8 Haustiere Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist ausdrücklich verboten. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.

§ 9 Aufenthalt Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Haus von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung unserer Ferienwohnung ‚Beach Apartment Adria‘ einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§10 Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. 

§11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN 11.1. Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). 11.2. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. 11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 12 Hausordnung Allgemeine Rechte und Pflichten 12.1 Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. 12.2 Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten. 12.3 Die Mitnahme bzw. Unterbringung eines Haustieres ist nicht erlaubt. 12.4 In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf der Terrassen erlaubt. 12.5 Unser hauseigener Parkplatz bietet 1 PKW-Stellplatz.  12.6 Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. Verpflichtet. 12.7 Der Vermieter (oder der vom Vermieter beauftragter) hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§13 Schriftform Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.